Domiziladresse für Impressum – Ladungsfähige Anschrift mieten

Kann ich eine Domiziladresse im Impressum meiner gewerblichen Homepage angeben? Ja, Sie können. Wir erklären Ihnen wie.

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In der digitalen Welt können sich viele heutzutage aussuchen von wo aus sie arbeiten. Bei vielen Gründern ist das Budget klein und deshalb müssen Kosten gespart werden. Deshalb liegt es oftmals nahe, dass man, sofern der Vermieter dies mitmacht, von Zuhause aus sein Unternehmen startet. Ein Blog, ein Versandhandel, Berater für Gewerbe, Finanzdienstleister, Programmierer, der Ideen sind keine Grenzen gesetzt.

Und damit der Selbstständige rechtlich einwandfrei arbeitet, kommt in das Impressum der eigenen Homepage die private Anschrift. Weil das unter diesen Umständen Pflicht ist. Denn die private Adresse ist ihr derzeitiger Firmensitz, sofern sie ein Gewerbe angemeldet haben.

Doch irgendwann kommt der Zeitpunkt, wo es plötzlich klingelt und Kunden stehen vor der Tür. Man müsste sie nun in die eigene Wohnung lassen, weil man ja von dort aus arbeitet. Vielleicht weiß aber der Kunde gar nicht, dass es sich um eine Wohnung handelt? Vielleicht haben Sie ihm auch vorgegaugelt , dass Sie ein großes Unternehmen sind ?.-) Wie auch immer…

Irgendwann kommt nahezu jeder Selbstständige darauf, dass man jetzt entweder für teures Geld ein Büro mieten müsste oder man nimmt den zeitgemäßen und eleganten Weg und meldet sich bei einem Domizilservice wie EVE Office an. Hier kann man eine ladungsfähige Anschrift mieten.

Sobald man die Adresse von einem Domizilservice zugewiesen bekommen hat, kann man sich anschließend beim Gewerbeamt auf diese Adresse ummelden. Die Firma läuft dann auf die Adresse des Domizilservices. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte man kurz noch beim Finanzamt fragen, ob es hier ggf. Einwände geben könnte. In den meisten Fällen ist dies jedoch nicht mehr der Fall. Früher war das anders. Früher mussten Sie am Ort, wo Sie angemeldet sind auch arbeiten, heute müssen Sie dort erreichbar sein.

Sobald man beim Gewerbeamt umgemeldet ist, was eine Sache von wenigen Minuten darstellt, kann man im Impressum seines Internetauftritts die Adresse vom Domizilservice angeben. Bei EVE Office in Erfurt würde Ihre Adresse lauten:

MEINE FIRMA
Johannesstr. 19
99084 Erfurt – Altstadt

Sie können nun Ihre private Adresse aus Ihrem Impressum gegen die Adresse von Ihrem Domizilservice tauschen. Das hat nun den Vorteil, dass Zuhause keine Gefahr mehr besteht, dass plötzlich Kunden vor der Tür stehen. Auch hat das den Vorteil, dass man seine Privatadresse nicht mehr dem Kunden sofort zugänglich macht. Und rechtlich ist dies auch in Ordnung, da die Domiziladresse ja ihr neuer Firmensitz ist, so wie es das Gesetz vorschreibt.

Mehr Informationen zum EVE Domizilservice und zum Erhalt Ihrer neuen Geschäftsadresse zum Einbauen in das Impressum finden Sie hier.

Diese Informationen stellen keinerlei rechtliche Beratung dar. Jede Geschäftsidee muss individuell betrachtet werden.


Hier ein Auszug aus dem Telemediengesetz. Das ist die Gesetzesgrundlage für die Publikation einer Adresse im Impressum:

Telemediengesetz (TMG)
§ 5 Allgemeine Informationspflichten

(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

1.den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,

2.Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,

3.soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,

4.das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,

5.soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird, Angaben über

a)die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,

b)die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,

c)die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,

6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,7.bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber.(2) Weitergehende Informationspflichten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.

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