„Sollten Sie diese Email irrtümlicherweise erhalten haben, so löschen Sie diese umgehend und informieren Sie den Absender.“, heißt es oft am Ende einer Emailnachricht. Dieser Vertraulichkeitshinweis gibt dem Leser Anweisungen für den Fall, dass die Mail nicht für ihn bestimmt und ihm also lediglich versehentlich zugegangen sei. In diesem Falle gehe ihn die Mail nichts an und er dürfe sie bzw. ihren Inhalt weder verwenden noch weitergeben. Auch habe er die Mail zu löschen und den Absender entsprechend über die Fehlleitung zu informieren.

Juristen weisen nochmals darauf hin, dass dieser Hinweis unwirksam ist, da er ein einseitiges Geschäft darstellt. Im Prinzip hätte der Empfänger vor dem Erhalt der Email dem Hinweis zustimmen müssen, was in der Praxis aber nicht zu realisieren ist.

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