Als Selbstständiger kennt man diese Frage: Soll ich jemanden einstellen oder doch lieber einen externen Service nutzen?

Bevor eine Entscheidung für intern oder extern getroffen wird, sollte man sich darüber im Klaren sein was man will und was man sich vor allem leisten kann, denn Festangestellte können teuer werden, auch bei einem Minijob.

Geht es mir bei einer eventuellen neuen Stelle um Tätigkeiten, die wirklich nur innerhalb der eigenen Betriebsräume getätigt werden können, dann kommt man um einen Festangestellten sicherlich nicht drumrum. Geht es jedoch um Tätigkeiten, die auch extern erledigt werden können und wo die Tätigkeit nicht auf die eigenen Betriebsräume angewiesen ist, dann lohnt es sich zu prüfen, ob man ggf. einen externen Dienstleister beauftragen kann, denn dieser ist flexibel und oftmals preiswerter.

Ein Rechenbeispiel für einen Monijob oder sogenannte 450-Euro-Jobs:

Bei einem Minijob können Angestellte bis zu 450 Euro verdienen. Selbst bei einem Stundenlohn von nur 8,50 Euro können somit nur maximal 52 Stunden im Monat abgedeckt werden. Eine Firma, die Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr geöffnet hat, ist allein innerhalb von nur einer Woche 50 Stunden für seine Kunden im Einsatz. Ein ganzer Monat hat in der Regel 22 Arbeitstage. Hier kommen also satte 220 Stunden zusammen. Der Minijobber könnte jedoch davon gerade einmal 52 Stunden arbeiten.

Im täglichen Leben wirkt sich das dann so aus, dass ein Minijobber nur 1x die Woche da ist. Oder, falls mehrmals in der Woche, dann nur für einige Stunden.

Ein Job als Telefonzentrale wäre für einen Minijobber also nicht der Richtige, da er lediglich wenige Stunden im Monat die Anrufe entgegen nehmen kann. Hier droht der Verlust von Aufträgen!

Hinzu kommt, dass der Arbeitgeber zusätzlich zu den 450 Euro noch einen Arbeitgeberanteil von 31,42% Sozialabgaben (Kranken- und Rentenversicherung, Steuern, Umlagen) obendrauf zahlen muss. Die Kosten für einen Minijobber belaufen sich bei einem Verdient von 450 Euro also eigentlich auf 591,39 Euro.

„Für gerade einmal 52 Stunden zahlt der Arbeitgeber 591,39 Euro bei einem Mindestlohn von 8,50.“

Hinzu kommt, dass der Arbeitgeber im Falle von Krankheit oder Urlaub einen Ersatz suchen muss. Das raubt Zeit und ist oftmals eine sehr unangenehme Aufgabe.

Wie sieht es nun mit einem externen Dienstleister aus?

Externe Dienstleister, wie z.B. der EVE-Office Telefonservice, sind hier deutlich günstiger und stressärmer. Mit Krankheit oder Urlaub von Mitarbeitern haben Sie plötzlich nichts mehr zu tun, denn darum muss sich der externe Dienstleister kümmern. Sie beauftragen ihn und er muss leisten.

Bei einer Erreichbarkeit von 10 Stunden täglich, 8 bis 18 Uhr zahlen Sie im Extremfall und je nach Tarif lediglich 9,90 Euro im Monat Grundgebühr, hinzu kommen die Telefonate, die angenommen werden. Pro Telefonat müssen Sie mit ungefähr 1 Euro bis 1,50 Euro rechnen.

Der Durchschnitt aller Rechnungen aller Kunden beträgt derzeit gerade einmal 78,90 Euro – und dafür sind wir Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr für Sie da.

Bedenken Sie: Der Minijobber muss auch bezahlt werden, wenn keiner anruft. EVE Office bezahlen Sie jedoch nur, wenn jemand anruft. Ansonsten fällt lediglich die geringe Grundgebühr an, die es bereits ab 9,90 Euro gibt.

Gern ist EVE Office für Sie tätig.
Rufen Sie uns an: 0361 / 380395 – 100, schreiben Sie uns eine Email: service@eve-office.de oder melden Sie sich hier gleich an.

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