Viele Unternehmer und Mitarbeiter der Unternehmen nutzen auf dem Diensthandy die beliebte Anwendung Whatsapp. Doch Vorsicht: Für die Kundenkommunikation braucht es seit dem 25. Mai 2018 besondere Einwilligungserklärungen.

Wenn Sie Whatsapp auf Ihrem Diensthandy nutzen, haben Sie sich möglicherweise seit dem 25.05.2018 bereits strafbar gemacht, denn: Mit dem Inkrafttreten der DSGVO braucht es seit dem 25. Mai 2018 besondere Einwilligungserklärungen. Das Problem: Whatsapp überträgt automatisch ihr komplettes Handytelefonbuch, und damit alle in Ihrem Diensthandy gespeicherten Kontaktdaten Ihrer Kunden, auf Server von Whatsapp und Facebook, zur weiteren Analyse und Nutzung. Doch dafür liegt Ihnen oftmals keine Einwilligung der betroffenen Personen zu.

Nach derzeitigem Stand (29.05.2018) Sie machen sich also strafbar, wenn Sie Whatsapp weiter nutzen!
Weitere Informationen zur DSGVO finden Sie z.B. unter: https://dsgvo-gesetz.de/

 

 

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